1. Der Unterricht findet einmal wöchentlich im Hause des Schülers oder des Lehrers statt.
2. Im Falle zusätzlich anberaumter Gruppenstunden werden fortgeschrittene Schüler(innen) zur Teilnahme eingeladen. (Hiermit sind keine zusätzlichen Kosten verbunden.) Auch über die aktive Teilnahme an den Klassenvorspielen (1x im Jahr) entscheidet ausschließlich der Lehrer.
3. Nach etwa 250 Unterrichtsstunden können die Schüler(innen) nach dem Ermessen des Lehrers eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Für ein Zeugnis in welchem die erworbenen Fähigkeiten bescheinigt werden müssen die SchülerInnen zusätzlich einen Klaviervortrag von 12 bis 20 Minuten geben. Musikalisch ansprechende Vorträge einzelner Klavierwerke werden mit einem Auftritt' im Schülerforum honoriert. Nach wenigstens 7 Auftritten' innerhalb eines Kalenderjahres erhält der/die Schüler/in am Ende des Jahres eine CD mit den selbst gespielten Stücken. (Siehe http://www.klassischer-klavierunterricht.de/12.html)
Die Teilnahme an den Gruppenstunden und Schülerkonzerten sowie die Nutzung des Schülerforums ist mit der Dokumentation und Veröffentlichung der Leistungen und Darbietungen der SchülerInnen, in Wort, Bild Ton und Film, auf der oben genannten Internetadresse (www.klassischer-klavierunterricht.de) verbunden. Dies ist erwiesenermaßen (seit 2003) ein wichtiges Mittel zur Motivationsförderung der SchülerInnen und wird daher vom Schüler /von der Schülerin und/oder vom gesetzlichen Vormund des/der Schüler(in) durch die Unterzeichnung des Unterrichtsvertrages ausdrücklich akzeptiert.
4. Im Krankheitsfalle wird der versäumte Unterricht nicht nachgeholt, es sei denn, der Lehrer versäumte den Unterricht aus gesundheitlichen Gründen länger als drei Wochen. Versäumen Lehrer oder Schüler den Unterricht aus Gründen höherer Gewalt, (z.B. Schneestürme, Erdbeben, Autounfall sowie Autoschaden, Umweltkatastrophen, Tod) so wird auch in diesem Fall der Unterricht nicht nachgeholt. Ebenso erfolgt in allen unter Punkt 4 erwähnten Fällen keine Rückvergütung.
5. In den Schulferien des Landes NRW, an gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen sowie in der Karnevalswoche (an sieben Tagen, von Fettdonnerstag bis einschließlich Aschermittwoch) wird kein Unterricht erteilt.
6. Das Unterrichtshonorar wird ganzjährig durchbezahlt und am Anfang eines jeden Kalendermonates für jeweils einen Monat im Voraus bezahlt: Entweder per Barzahlung oder per Dauerauftrag von Konto zu Konto. Diese Unterrichtsbedingungen werden zu Beginn des Unterrichtsverhältnisses als Vertragsgrundlage im Sinne eines Unterrichtsvertrages durch die Unterschrift des Schülers bzw. eines Erziehungsberechtigten anerkannt.
7a. Eine Beendigung des Unterrichtes ist nur nach Ablauf eines Kalendermonates möglich. Bindend ist nur die schriftlich per E-mail mitgeteilte Kündigung an service@klassischer-klavierunterricht.de in der letzten Woche des Monates.
7b. Bei Kündigungen, die zwischen dem 1. Mai einschließlich und dem Ende der Sommerferien erfolgen, muss ein Feriengeld-Ausgleich, d.h. ein zusätzliches Monatshonorar, im Voraus d.h. unmittelbar nach erfolgter Kündigung entrichtet werden. (Begründung: Das Monatshonorar errechnet sich auf Jahresbasis. Bei Kündigungen, die im 2. Drittel des Kalenderjahres stattfinden muss daher ein Feriengeld Ausgleich stattfinden.) Diese Regelung beschränkt sich daher aus Kulanz auf den oben genannten Zeitraum.
Diese Internetversion der 'Unterrichtsbedingungen' ist immer die aktuellste Version und hat daher höchste Priorität und Wirksamkeit.