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1. Der Unterricht findet ausschließlich im Hause des Lehrers, nach Vereinbarung einmal wöchentlich bzw. vierzehntägig statt und dauert jeweils 45 Minuten (gilt nicht für 60+ Modus).
1a. Zusatzregelung, nur für den 60+ Modus: Der Unterricht findet ausschließlich im Hause des Schülers, nach Vereinbarung einmal vierzehntägig statt und dauert jeweils 45 bzw. 60 Minuten. Nach den Schulferien findet der erste Unterricht in der jeweils ersten Schulwoche statt. Das Unterrichtshonorar wird am Anfang eines jeden Kalendermonates im Voraus entrichtet.
1b. Das Unterrichtshonorar für den 14-tägigen Unterrichtsmodus außerhalb des 60+ Modus wird immer für 2 Unterrichtsstunden im Voraus entrichtet. Aufgrund dieser Zahlungsmodalität gibt es in diesem Fall keine weiteren Kündigungsfristen.
2. Zusätzlich anberaumte Gruppenstunden kommen für Schüler(innen) im S1-Modus grundsätzlich nicht in Betracht.
3. Nach dem Ermessen des Lehrers wird dem Schüler auf Wunsch eine Unterrichts- bzw. Teilnahmebescheinigung ausgestellt, in welcher die erlernten Werke erwähnt werden. Eine Mindeststundenzahl von 180 Unterrichtsstunden ist in diesem Zusammenhang eine bindende Voraussetzung.
4. In den Schulferien des Landes NRW, an gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen sowie in der Karnevalswoche (von Fettdonnerstag bis einschließlich Aschermittwoch) wird kein Unterricht erteilt.
5. Vereinbarte Unterrichtsstunden, die innerhalb von 48 Stunden (zwei Tage) vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, müssen dennoch bezahlt werden. Versäumen Lehrer oder Schüler den Unterricht aus Gründen höherer Gewalt, (z.B. Schneestürme, Erdbeben, Autounfall sowie Autoschaden, Umweltkatastrophen, Krankheit, Tod) so wird in diesem Fall der Unterricht nicht nachgeholt. Ebenso erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung.
6. Gilt nicht für 60+ Modus: Die Unterrichtsstunden müssen innerhalb von 14 Tagen genommen werden, ausgehend vom Tag der Entrichtung des Honorars. Wird die 2. Klavierstunde nicht innerhalb der 14 Tage genutzt, so verfällt sie ohne Rückvergütung.
7. Gilt nur für 60+ Modus: Eine Beendigung des Unterrichtsverhältnisses ist nur nach Ablauf eines Kalendermonates möglich. Bindend ist nur die schriftlich per E-mail mitgeteilte Kündigung an service@klassischer-klavierunterricht.de in der letzten Woche des Monates. Bei Kündigungen, die zwischen dem 1. Mai einschließlich und dem Ende der Sommerferien erfolgen, muss ein Feriengeld-Ausgleich, d.h. ein zusätzliches Monatshonorar, im Voraus d.h. unmittelbar nach erfolgter Kündigung entrichtet werden. (Begründung: Das Monatshonorar errechnet sich auf Jahresbasis. Bei Kündigungen, die im 2. Drittel des Kalenderjahres stattfinden muss daher ein Feriengeld Ausgleich stattfinden.) Diese Regelung beschränkt sich daher aus Kulanz auf den oben genannten Zeitraum.
Durch die Teilnahme am Unterricht erklären die Schüler(innen) bzw. deren Eltern ihr Einverständnis mit den oben genannten Bedingungen.
Diese Internetversion der 'Unterrichtsbedingungen' ist immer die aktuellste Version und hat daher höchste Priorität und Wirksamkeit.
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